
Sorbische Aussenbeziehungen
Der verfassungsrechtliche Rahmen der Bundesrepublik Deutschland, d.h. die Verfassungen der Bundesländer Sachsen (Art. 6) und Brandenburg (Art. 25), die explizit vom Volk der Sorben und
Der verfassungsrechtliche Rahmen der Bundesrepublik Deutschland, d.h. die Verfassungen der Bundesländer Sachsen (Art. 6) und Brandenburg (Art. 25), die explizit vom Volk der Sorben und
Die Sorben sind in eine Phase ihrer Geschichte getreten, die über ihre Zukunft entscheiden wird. Der Kipp-Punkt ist längst erreicht. Das Absterben einer autochthonen Kultur
Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern in Deutschland sind die Lebensbedingungen für den Eurasischen Fischotter (Lutra lutra; LINNAEUS, 1758) in Brandenburg heute wieder besonders